Die Stadt Hamburg plant die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Aktuell ist darin ein generelles Verbot von Stromdirektheizungen festgelegt. Hintergrund dieser Beschränkung ist in erster Linie, dass die Bereitstellung von Niedertemperaturwärme mit Stromdirektheizungen auf Basis des derzeitigen Primärenergieeinsatzes zur Stromerzeugung mit hohen CO2-Emissionen belastet ist. Zudem stehen mit Wärmepumpen weitaus effizientere Technologien für die Elektrifizierung des Wärmesektors zur Verfügung, die bei gleicher Wärmeerzeugung einen deutlich geringeren Strombedarf aufweisen.
Im Zuge der Novellierung prüft die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA), ob und unter welchen Bedingungen es sinnvolle Ausnahmen bei der Beschränkung von Stromdirektheizungen gibt – immer unter der Voraussetzung, dass die Hamburger Klimaschutzziele trotz des Einsatzes ineffizienter Stromdirektheizungen erreicht werden können.
Das Hamburg Institut wurde beauftragt, Technikkonzepte mit Stromdirektheizungen zu untersuchen, um Mindestanforderungen an eben diese Konzepte im Hinblick auf die Klimaschutzziele zu definieren. Im Transparenz-Portal der Stadt Hamburg wurde das „Gutachten zur Definition von Ausnahmen bei der Beschränkung der Installationen von Stromdirektheizungen“ nun veröffentlicht.
Keine klimapolitische Rechtfertigung des Einbaus von Stromdirektheizungen
Es kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten Systeme mit Stromdirektheizung aus techno-ökologischer Sicht in der Regel nachteilig gegenüber den Referenzgebäuden mit Wärmepumpe sind. Die ineffizientere Technologie der Stromdirektheizung führt dabei zu einem deutlichen Strommehrbedarf gegenüber Wärmepumpensystemen und steht dem Grundsatz „Efficiency First“ entgegen. Auf Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens lässt sich somit keine grundsätzliche Konstellation für klimapolitische Rechtfertigung des Einbaus von Stromdirektheizungen ableiten.
Hier geht’s zum Download: Gutachten zur Definition von Ausnahmen bei der Beschränkung der Installationen von Stromdirektheizungen