Welche Implikationen hätte die Einführung eines Unternehmensentwertungsrechts (UN-ER) in Deutschland für den Strom-HKN-Markt? Dieser Frage waren das Hamburg Institut und enervis energy advisors seit Mitte 2022 im Auftrag des Umweltbundesamts nachgegangen. Im Fokus stand dabei die HKN-Entwertung zur Kennzeichnung des durch eingekauften Strom abgedeckten Stromverbrauchs (Scope 2 im Rahmen der Klimabilanzierung). Nun wurde das Gutachten veröffentlicht.
HKN-Entwertung EU-weit nicht einheitlich geregelt
Doch warum ist die Fragestellung überhaupt relevant? In der EU ist nicht einheitlich geregelt, welche Akteure HKN entwerten und Konten mit entsprechenden Rechten in HKN-Registern führen können. Während in Deutschland Herkunftsnachweise (HKN) nur durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen der Stromkennzeichnung entwertet werden dürfen, erfolgt dies in manchen anderen europäischen Staaten auch durch Letztverbrauchende oder spezialisierte Dienstleister.
Im Rahmen der Studie haben das Hamburg Institut und enervis drei Analyseansätze kombiniert:
- Als Basis wurde eine Kurzanalyse des europäischen und deutschen HKN-Markts sowie eine Auswertung zur HKN-Entwertungspraxis in Mitgliedsländern der Association of Issuing Bodies durchgeführt.
- Es folgten eine Szenarienmodellierung, um mögliche Auswirkungen auf den HKN-Markt zu quantifizieren, sowie Stakeholderinterviews zum Abfragen der Motive, die Unternehmen mit der Nutzung eines HKN-Entwertungsrechts verbinden.
- Schließlich wurde untersucht, welche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preise von HKN zu erwarten wären, und welche Nutzenwirkungen sich mit Blick auf die Energiewende erwarten lassen.
Fazit: UN-ER bietet Optimierungspotenzial
Im Ergebnis könnte ein UN-ER dazu beitragen, den HKN-Markt organisatorisch weiterzuentwickeln und Nachweisprozesse effizienter zu gestalten. Nachfrageimpulse für eine qualitative Differenzierung des HKN- bzw. Ökostrommarkts haben das Potenzial, sich energiewendeförderlich auszuwirken. Allerdings wäre hier noch eine Abwägung gegenüber den Kosten der technischen und operativen Umsetzung erforderlich, die im Rahmen der Studie nicht untersucht wurden.
Das Gutachten „Analyse eines Unternehmensentwertungsrechts für Strom-Herkunftsnachweise in Deutschland. Vorschläge und Auswirkungen“ ist auf der Website des UBA abrufbar.