Im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität und Agora Energiewende hat das Hamburg Institut mit dem Öko-Institut untersucht, mit welchen politischen Instrumenten sich im Sinne einer sozialverträglichen Wärmewende die Klimaschutzziele des Gebäudesektors erreichen lassen.
Ausgangssituation & Aufgabe
Der Gebäudesektor trägt derzeit rund 16 % der Treibhausgasemissionen Deutschlands bei. Die Emissionen des Sektors gingen in den letzten Jahren nur leicht zurück (UBA 2021). Das Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 verankert in § 3 das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren. Für den Gebäudesektor sieht das Klimaschutzgesetz eine Minderung der Jahresemissionsmenge von heute rund 120 Mio. t auf 70 Mio. t CO2-Äquivalent vor. Das verschärfte Klimaziel der EU sowie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vom 24. März 2021 führen wahrscheinlich dazu, dass die Bundesregierung den Zielekatalog des Klimaschutzgesetzes anpassen muss und entsprechend auch der Gebäudesektor einen zusätzlichen Minderungsbeitrag zu leisten hat.
Kern des Gutachtens ist vor diesem Hintergrund die Ausarbeitung eines Bündels an politischen Instrumenten, das darauf abzielt, die Klimaschutzziele des Gebäudesektors zu erreichen. Die Ausarbeitung erfolgt schwerpunktmäßig mit Blick auf das Regierungsprogramm der nächsten Bundesregierung zur Erreichung der notwendigen Zwischenziele für das Jahr 2030.
Inhalte & Ergebnisse
Der im Rahmen der Studie „Agenda Wärmewende 2021“ entwickelte Instrumentenmix sieht unter anderem ambitioniertere Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle, den schnelleren Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme sowie einen anspruchsvollen Ausbau der netzgestützten Wärmeversorgung vor. Sämtliche Maßnahmen müssen im Hinblick auf das Ziel, bis 2030 die Treibhausgas-Emissionen deutlich zu reduzieren, sehr zügig eingeleitet werden.
Wärmewende als kommunale Planungsaufgabe
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den Kommunen zu. Denn die Wärmewende bedarf einer koordinierten strategischen Planung, die schwerpunktmäßig in den Kommunen verortet ist. Daher sieht der vorgeschlagene Instrumentenmix die Einführung einer strategischen kommunalen Wärmeplanung vor. Gleichzeitig müssen der kommunalpolitische sowie der (ordnungs-)rechtliche Instrumentenkasten erweitert werden, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die im Rahmen der Wärmeplanung beschlossenen Entwicklungen aktiv umzusetzen.