Gutachten zur Wärmeversorgung für die Bremische Bürgerschaft (07/2021)

Analyse zur CO2-neutralen Wärmeversorgung und politisch-rechtlicher Handlungs-Optionen im Land Bremen

Im Auftrag der Bremischen Bürgerschaft hat das das Hamburg Institut gemeinsam mit Averdung Ingenieure & Berater den Ist-Zustand sowie Potenziale und den rechtlichen Rahmen im Hinblick auf eine CO2-neutrale Wärmeversorgung untersucht.

Ausgangssituation & Aufgabe

Seit dem Frühjahr 2020 entwickelt die Bremische Bürgerschaft mithilfe einer Enquetekommission – zu gleichen Teilen besetzt aus Abgeordneten und Sachverständigen – eine Klimaschutzstrategie für das Land Bremen. Die wesentliche Aufgabe besteht in der Erarbeitung von konkreten politischen Konzepten sowie Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen zur schnellstmöglichen Reduktion der CO2-Emissionen in den einzelnen Sektoren.

Um im wichtigen Handlungsfeld Wärmeversorgung eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, wurde das Hamburg Institut mit der Analyse der zukünftigen CO2-neutralen Wärmeversorgungsoptionen und politisch-rechtlicher Handlungsoptionen im Land Bremen beauftragt. Darin wurden unter anderem

  • die aktuelle Situation der Wärmeversorgung in Bremen und Bremerhaven betrachtet (Ist-Zustand und Planungen),
  • die Netzbereiche der Nah- und Fernwärme im Hinblick auf eine Wärmeplanung ausgewertet,
  • erneuerbare Potenziale ermittelt mit Fokus auf Abwärme, Solarthermie, thermische Abfallverwertung, Biomasse und Wärmepumpen,
  • neben technischen Aspekten die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert und bewertet.

Das Gutachten führt die Wärmeversorgungsoptionen für einzelne Quartiere im Land Bremen mit Blick auf den Zielpfad 2030 auf. Dargestellt werden landespolitische Handlungsoptionen für eine schnellstmögliche Erreichung der Klimaneutralität sowie stadtspezifische Empfehlungen für Bremen und Bremerhaven.

Fazit

  • Eine CO2-neutrale Wärmeversorgung bis 2040 ist möglich, wenn technische und politische Handlungsoptionen voll ausgeschöpft werden.
  • Der Ausbau der Fernwärme muss umgehend angestoßen und durch einen Transformationsplan im Rahmen einer Wärmeplanung mit einer CO2-neutralen Erzeugung umgesetzt werden.
  • Verfahren, Inhalte und Verbindlichkeit der Wärmeplanung sowie u.a. verpflichtende EE-Quoten beim Wärme-Vertrieb und der Wärmeversorgung im Gebäudebestand sind in einem neu zu schaffenden Landeswärmegesetz (BremWärmeG) zu regeln.
  • Die Versorgung über Nahwärmenetze bietet weiteres Ausbaupotenzial. Es ist darauf zu achten, dass es nicht zu Lock-in-Effekten kommt und fossile Erzeuger nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ersatzlos entfallen können.