In Deutschland dürfen Herkunftsnachweise (HKN) nur durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen der Stromkennzeichnung entwertet werden. In manchen anderen EU-Mitgliedsstaaten ist eine HKN-Entwertung auch durch andere Akteure, wie insbesondere Stromverbraucher, etabliert. Im Auftrag des Umweltbundesamts haben das Hamburg Institut und enervis energy advisors untersucht, welche Auswirkungen die Einführung eines Unternehmensentwertungsrechts in Deutschland auf den Strom-HKN-Markt haben könnte.
Hintergrund
Im Stromsektor stellen Herkunftsnachweise (HKN) das etablierte Nachweisinstrument dar, um die erneuerbare Eigenschaft von Strom nachzuverfolgen und einzelnen Verbrauchenden zuzuordnen. Welche Akteure HKN entwerten und Konten mit entsprechenden Rechten in HKN-Registern führen können, ist EU-weit nicht einheitlich geregelt. In Deutschland ist die Entwertung von HKN nur durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen der Stromkennzeichnung zulässig, während in mehreren anderen europäischen Staaten auch eine HKN-Entwertung durch Letztverbrauchende oder spezialisierte Dienstleister etabliert ist.
Fragestellung/Aufgabe
Ziel des vom Umweltbundesamt beauftragten Gutachtens ist es zu klären, welche Implikationen die Einführung eines Unternehmensentwertungsrechts (UN-ER) in Deutschland für den Strom-HKN-Markt hätte. Im Fokus steht die HKN-Entwertung zur Kennzeichnung des durch eingekauften Strom abgedeckten Stromverbrauchs (Scope 2 im Rahmen der Klimabilanzierung). Hierfür werden drei Analyseansätze kombiniert. Den Hintergrund bildet eine Kurzanalyse des europäischen und deutschen HKN-Markts sowie eine Auswertung zur HKN-Entwertungspraxis in Mitgliedsländern der Association of Issuing Bodies. Um mögliche Auswirkungen auf den HKN-Markt zu quantifizieren, wurde eine Szenarienmodellierung durchgeführt. Motive, die Unternehmen mit der Nutzung eines HKN-Entwertungsrechts verbinden, wurden mittels Stakeholderinterviews erforscht. Auf Basis dieser Analysen wird untersucht, welche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preise von HKN zu erwarten wären, und welche Nutzenwirkungen sich mit Blick auf die Energiewende erwarten lassen.
Im Ergebnis könnte ein UN-ER zu einer organisatorischen Weiterentwicklung des HKN-Markts und einer effizienteren Gestaltung von Nachweisprozessen beitragen. Eine energiewendeförderliche Wirkung kann sich insbesondere durch Nachfrageimpulse für eine qualitative Differenzierung des HKN- bzw. Ökostrommarkts ergeben. Allerdings ist eine Abwägung erforderlich gegenüber den Kosten der technischen und operativen Umsetzung, die im Rahmen der Studie nicht untersucht wurden.