Das Engagement der einzelnen Bundesländer ist der Motor des Ausbaus erneuerbarer Wärme, etwa durch Solarthermie. Auf Basis ihrer spezifischen geografischen, strukturellen und politischen Voraussetzungen setzen die Länder Förderprogramme auf und Maßnahmen um. Hier ein beispielhafter Blick auf Initiativen aus Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Thüringen.
Rheinland-Pfalz
Das Bundesland verfügt über günstige Bedingungen für Projekte der solaren Nah- und Fernwärmeversorgung. Zudem existieren gute Gegebenheiten für die Nutzung industrieller Abwärme, von Biomasse und Geothermie. Um die lokalen Akteure der Energiewende dabei zu unterstützen, diese Potenziale zusammenzuführen, hat das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz das Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ (ZEIS) aufgesetzt:
- Unterstützung von Projekten im Bereich erneuerbarer Wärmeversorgung
- Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien i.h.V. max. 50.000 Euro, für Investitionen max. 50 Mio. Euro
- Bagatellgrenze bei Investitionen in Wärmeprojekte: 100.000 Euro
Seit dem Start des Programms im Jahr 2015 wurden bereits 15 Nahwärmenetze gefördert.
Schleswig-Holstein
Das nördlichste deutsche Bundesland bringt aufgrund seiner geografischen Lage besonders günstige natürliche Bedingungen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit. Wurde dies bislang hauptsächlich für den Stromsektor in Form von Windenergie genutzt, rückt nun auch der Wärmebereich immer mehr in den Fokus. Bereits im Jahr 2017 hat Schleswig-Holstein seine landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein Energie- und Klimaschutzgesetz verabschiedet. Ein wichtiges landespolitisches Instrument stellt auch die im Juni 2019 in Kraft getretene Richtlinie „Innovative Wärmeversorgung” dar:
- Förderung von bis zu 50% der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher
- Mindestfördersumme 50.000 Euro, max. 1 Mio. Euro pro Projekt
Zu den geförderten Bereichen gehören auch Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Wärme. Zusammenschlüsse von Akteuren aus Schleswig-Holstein, die bestimmte Kriterien erfüllen, können bis zu 200.000 Euro pro Projekt beantragen.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg zählt traditionell zu den Bundesländern mit den innovativsten Konzepten zur Förderung und zum Ausbau der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgungsinfrastruktur.
- Bereits 2013 trat das Klimaschutzgesetz in Kraft, das verbindliche Ziele des Landes zur Treibhausgasminderung festlegt
- Im Herbst 2020 wurde im Rahmen der Novellierung des Klimaschutzgesetzes unter anderem die Einführung einer verbindlichen kommunalen Wärmeplanung beschlossen
- Auf die Marktbereitung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg zielte auch das kürzlich abgeschlossene Verbundvorhaben „Solnet BW II“
Durch die Begleitung und Entwicklung von Modellregionen wurde in diesem Projekt Transformationswissen hin zu einer vermehrten Nutzung von Solarthermie in der kommunalen Wärmeversorgung erarbeitet. Gemeinsam mit den lokalen Akteuren vor Ort und deren Know-how wurden innovative Lösungsansätze für solare Wärmenetze entwickelt. Ein wichtiges Element war dabei die Flächenfindung, die eine der größten Herausforderungen bei der Realisierung großer Solarthermieanlagen darstellt.
Thüringen
Als erstes ostdeutsches Bundesland hat Thüringen im Dezember 2018 ein eigenes Landesklimaschutzgesetz verabschiedet. Dahinter steht das Ziel, bis 2040 die lokal erzeugte Energie im Strom- und Wärmesektor ausschließlich aus erneuerbaren Quellen bereitzustellen. Gesetzlich verankert sind beispielsweise Transformationspläne der Fernwärmeversorger zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze. Um die Transformation insbesondere im Wärmebereich voranzutreiben, entwickelte das Thüringer Umweltministerium zudem 2016 die Förderrichtlinie „SolarInvest”. 2020 wurde das Programm
neu aufgelegt.
Finanzielle Zuschüsse stehen dabei auch für Projekte im Bereich der nachhaltigen Wärmeversorgung bereit. Empfänger können neben Kommunen und kommunalen Unternehmen die Wohnungswirtschaft, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Bürgerenergiegenossenschaften sein. Folgende Maßnahmen sollen vorangetrieben werden:
- Investitionen in saisonale Wärmespeicher
- Investitionen in die Realisierung von Mieterwärmemodellen
- Förderung von Hausanschlussstationen in neu zu errichtenden sowie in bestehenden Netzen mit einem Mindestanteil von 20 % erneuerbaren Energien
- Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes
- Beratungsleistungen zu Mieterstrom und -wärme