In den meisten Bundesländern ist die Nutzung von Wohnungswasserzählern verpflichtend. Aufgrund der bundesgesetzlich festgelegten eichrechtlichen Regelungen müssen diese Wasserzähler alle fünf bis sechs Jahre ausgetauscht werden. Dies ist mit hohen Kosten für die Nutzer der Wohnungen verbunden.
Vor diesem Hintergrund haben der GdW, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., der BFW, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V., der Deutsche Mieterbund e.V. sowie Haus & Grund Deutschland das Hamburg Institut damit beauftragt, die Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf den Verbraucherschutz zu überprüfen und ggf. alternative Regelungsvorschläge zu entwickeln.
Die vorliegende Studie geht der Frage nach, ob Kosten und Nutzen der Eichpflicht sowie der kurzen Eichfristen für die Wohnungswasserzähler in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Untersucht werden soll auch, ob und unter welchen Voraussetzungen angeglichene und längere Eichfristen für Warm- und Kaltwasser eingeführt werden sollten oder ob sogar auf eine Eichung von Wohnungswasserzählern verzichtet werden kann.